AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich netto netto Lieferung frei Haus innerhalb des Saarlandes bei einer Mindestabnahme, auch sortiert, von 240 Flaschen.
  2. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten. Aufträge gelten als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und /oder von uns fakturiert sind. Hierzu gelten die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
    Abweichungen und Nebenabsprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind und beziehen sich nur auf den betreffenden Auftrag. Derartige Sondervereinbarungen können nicht auf andere oder neue Aufträge übertragen werden.
  3. Für den Empfänger unterliegt unsere Lieferung nicht der Handelsabgabe nach § 16, Abs. 1, Ziff. 2, Weinwirtschaftsgesetzt. Unsre Weine entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.
    Der Empfänger unserer Ware verpflichtet sich, bei allen Angeboten und bei jedem Weiterverkauf darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorschriften des Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht (einschl. des Weingesetztes) eingehalten werden, insbesondere, dass aus jedem Angebot die Herkunft (Lage, Gebiet, Land) und die Unterscheidung zwischen Lagen- und Nichtlagenwein (Markenwein) hervorgeht. Alle Qualitätsweine, bei denen eine weingesetzliche Vorschrift besteht, werden mit der amtlichen Prüfungsnummer geliefert.
  4. Lieferung: Wir sind berechtigt, die Lieferung aus vorhandenen Füllungen vorzunehmen, wobei kleine Qualitätsabweichungen kein Recht auf Reklamationen geben. (Teilfüllungen des gleichen Weines und Füllungen von Weinen mit anderer Prüfnummer).
    Durch die Notwendigkeit, alle deutschen Qualitätsweine für den Erhalt der amtlichen Prüfnummer einer im jeweiligen Anbaugebiet ansässigen Kommission anzustellen, entstehen zum Teil Lieferverzögerungen und im extremen Fall Ausfall der Lieferung einzelner Sorten.
    Falls sich dadurch Teillieferungen oder Nachlieferungen ergeben, ohne dass diese in der Menge ergänzt werden dürfen, hat der Empfänger nur Anrecht auf die Frachtgarantiesätze der tatsächlichen Lieferung bzw. Nachlieferung.
    Bei unbefristeten Abschlüssen erfolgt die Auslieferung nach 3 Monaten. Nach Ablauf befristeter Abrufaufträge entfällt für uns die weitere Reservierungspflicht, und wir sind berechtigt, vom Vertrag zutreten, oder einen Umtausch in Weinen anderer Jahrgänge bzw. bei gegenseitigem Einverständnis die Umwandlung in andere Sorten vorzunehmen.
  5. Bei Ausverkauf eines Jahrgangs behalten wir uns die Lieferung des am Tage des Verladens vorrätigen Jahrgangs vor.
  6. Reklamationen über Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferungen sind innerhalb 8 Tagen bekannt zu geben. Schäden, die zu unseren Lasten gehen, werden zum Rechnungswert zuzüglich gezahlter Fracht vergütet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen im deutschen Weinhandel, zusammengestellt vom Bundesverband des Deutschen Weinhandels e. V., Bad Godesberg.
    Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack kann nicht beansprucht werden. Ausscheidungen von Kristallen (Weinstein) oder Alterung des Weines (Firngeschmack) sind kein Grund zu Beanstandungen. Gewähr für Haltbarkeit von im Fass bezogenen Weinen kann nicht übernommen werden.
  7. Zahlung: Nach Eingang der Ware netto Kasse. Wechsel und Schecks werden unter üblichem Vorbehalt erfüllungshalber für uns spesenfrei entgegengenommen, entstehende Steuern übernimmt der Käufer. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Festlegung. Sämtliche eingehenden Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.
  8. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (einschl. derjenigen aus Wechseln und Schecks) restlos beglichen sind. Die Ware darf weder verpfändete noch übereignet werden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verfügung über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und solange er nicht im Verzug ist, berechtigt. Er tritt von vornherein sämtlichen Ansprüche, die er aus Weiterveräußerungen oder aus sonstigem Rechtgrund bezüglich unserer Ware erwirbt, mit allen Nebenrechten einschl. seines Gewinnes, in Höhe seiner Verbindlichkeiten an uns ab.
    Bei schlechter Auskunft sind wir berechtigt, sofort unsere gelieferte Ware zurückzunehmen und alle Beträge anzufordern, auch wenn sie noch nicht fällig sind.
    Im Übrigen gelten in Zweifelsfällen die „Handelsbräuche im deutschen Weinhandel für den Verkehr mit Wein“ des Bundesverbandes des Deutschen Weinhandels e. V., Bad Godesberg, vom Dezember 1964.
  9. Erfüllungsort: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung – auch für Verpflichtungen aus gegebenen Schecks und Wechseln – ist für beide Teile Völklingen/Saar.
  10. Gerichtsstand: Völklingen/Saar – auch für Wechsel und Schecks mit anderem Domizil. Der Gerichtsstand gilt auch für das Mahnverfahren als vereinbart.
  11. Der Käufer erkennt durch seine Bestellung die obigen Bedingungen an und erklärt sich damit einverstanden.